
Qualifizierte und pädagogisch hochwertige Ausbildung ist uns ein zentrales Anliegen. Daher unterstützen wir Interessierte bei der Kontaktaufnahme zu erfahrenen, selbstständig tätigen Instrumentallehrkräften, die Instrumentalunterricht anbieten. Unsere Das Angebot umfasst Unterricht in den Fächern Querflöte, Klarinette, Saxophon, Oboe, Fagott, Waldhorn, Trompete, Tenorhorn, Posaune, Tuba und Schlagwerk.
Unterricht
Der Instrumentalunterricht wird von den jeweiligen Instrumentallehrkräften eigenverantwortlich geplant und durchgeführt. Inhalte, Ablauf und methodische Gestaltung des Unterrichts liegen ausschließlich in der Verantwortung der Lehrkräfte.
Ergänzend besteht für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das Erlernte im Rahmen der Orchesterarbeit des Musikvereins anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die Teilnahme an Orchestern ist freiwillig und unabhängig vom Instrumentalunterricht.
Die Vorbereitung auf freiwillige Leistungsprüfungen kann Bestandteil des Unterrichts sein und erfolgt nach individueller Absprache zwischen Schüler und Lehrkraft.
Rahmenbedingungen
Der Musikverein stellt – nach Verfügbarkeit – Leihinstrumente im Rahmen der vereinseigenen Möglichkeit bereit.
Eine fachliche, organisatorische oder wirtschaftliche Weisungsbindung gegenüber den Instrumentallehrkräften besteht nicht.
Konditionen
Die Instrumentallehrkräfte sind selbstständig tätig.
Unterrichtstage, -dauer, -inhalte sowie die Vergütung werden ausschließlich zwischen den Lehrkräften und den Schülern bzw. Erziehungsberechtigten vereinbart. Vertragsverhältnisse bestehen ausschließlich zwischen diesen Parteien.
